Testament und Nachlass

Seit vielen Jahren tragen Erbschaften und Vermächtnisse in einem erheblichen Maße zur finanziellen Sicherung der Arbeit der Thüringischen Krebsgesellschaft e.V. bei. Unterstützen auch Sie den Kampf gegen Krebs und berücksichtigen Sie uns in Ihrem Nachlass.

Es berührt uns sehr, wenn Menschen anderen Menschen auf vielfältige Art und Weise helfen. Eine Nachlassregelung ermöglicht es Ihnen, die eigenen Werte weiterzugeben, Danke zu sagen und Gutes zu tun.

Wenn ein Mensch stirbt und kein Testament hinterlässt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Danach erben (je nach Familienverhältnissen) der Ehepartner und die Blutsverwandten. Wer mit diesen gesetzlichen Vorschriften nicht einverstanden ist und einen Teil seines Erbes anderen Verwandten, Freundinnen bzw. Freunden oder einem guten Zweck zukommen lassen möchte, muss ein Testament verfassen. Damit wird die Erbfolge nach eigenen Wünschen geregelt und die gesetzliche Erbfolge wird außer Kraft gesetzt.

Vielleicht überlegen auch Sie, die Thüringische Krebsgesellschaft e.V. in Ihrem Testament zu bedenken. Seit mehr als dreißig Jahren geben wir krebserkrankten Menschen und ihren Angehörigen Halt. Auch im Namen aller Krebsbetroffenen danken wir Ihnen sehr für Ihr Engagement. Unterstützen auch Sie den Kampf gegen Krebs! Wir sind dankbar, wenn Sie uns in Ihrem Nachlass berücksichtigen.

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Thüringische Krebsgesellschaft e.V. Am Alten Güterbahnhof 5 07743 Jena
Telefon:0 36 41 / 33 69 86 Telefax:0 36 41 / 33 69 87 E-Mail:info@thueringische-krebsgesellschaft.de
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Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) gewähren der Thüringischen Krebsgesellschaft e.V. Mittel zur Förderung von ambulanten Krebsberatungsstellen auf der Grundlage des § 65e SGB V.
© 2024 Thüringische Krebsgesellschaft e.V., Alle Rechte vorbehalten. Letzte Aktualisierung: 18.03.2024, 10:03 Uhr